Feed on
Posts
Comments

Am kommenden Sonntag wird es auf Deutschlands Autobahnen hoch hergehen. Das sonntägliche Lkw-Fahrverbot wird vorübergehend aufgehoben. Grund für diese Maßnahme ist der Vulkanausbruch in Island und die dadurch verursachten Lieferengpässe. Durch das Flugverbot sind etliche Waren und Güter liegen geblieben und konnten ihrer Bestimmung nicht zugeführt werden. Doch viele Unternehmen sind auf diese Lieferungen angewiesen, einige mussten aufgrund des fehlenden Nachschubs die Produktion drosseln oder sogar einstellen. U.a. soll auch BMW davon betroffen gewesen sein.

Mittlerweile ist der Luftverkehr zwar wieder freigegeben, doch stapeln sich noch immer Unmengen an Material, die erst einmal an den Mann bzw den Empfänger gebracht werden müssen. Deshalb hat das Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeregelung beschlossen. LKWs, die dringend benötigte Waren und Güter transportieren, dürfen diesen Sonntag Deutschlands Straßen befahren. Will ein Transportunternehmen entsprechende Transporte durchführen, muss es sich zuvor bei den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Genehmigung holen. Die Anträge sollen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden. Die Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Der Winter hat dieses Jahr eiskalt zugeschlagen. Kälte und vor allem Schnee wie schon seit Ewigkeiten nicht mehr. Doch langsam reichts. Die ersten sonnigen Tagen machen Hoffnung auf mehr.

Der Frühling klopft an die Tür, jetzt muss ihn nur noch jemand reinlassen :)

Ganz schön abgewrackt

Die deutsche Wirtschaft ist ziemlich abgewrackt. Und auch die deutsche Autoindustrie wäre ohne die Abwrackprämie eher ein Wrack als ein Vorzeigemodell. Damit der Lack der Autoindustrie noch lange glänzt, soll weiter kräftig geschmiert und poliert werden. Den Bundestagswahlen sei Dank.

schrotti.jpg

Doch nicht alles ist Gold was glänzt. Einige Politiker fragen sich, ob die Verlängerung der Abwrackprämie nicht mehr Probleme aufwirft als sie löst. Die Auswirkungen der Umweltprämie auf die Autoindustrie müssten erst noch geprüft werden – eventuell könnte die automobile Wirtschaft am Ende des Jahres wegen des Wegfalles der Abwrackprämie noch stärker unter die Räder kommen.

Quellenverweis: Autoversicherung Online (Text und Bild)

Ein Autofahrer, dessen Identität nicht ermittelt werden konnte, war mit dem Fahrzeug des Klägers unterwegs. Dabei wurde er außerhalb einer Ortschaft mit einer um 18 Stundenkilometer überhöhten Geschwindigkeit an einer Radarkontrolle geblitzt. Der Fahrzeughalter behauptete, nicht selbst gefahren zu sein. Auf die Frage, wem er sein Auto überlassen hatte, nutzte er sein Zeugnis-Verweigerungsrecht. Selbiges tat eine ebenfalls im Haus des Klägers wohnhafte Person, wodurch die Behörde erschließen konnte, dass beide über den Täter Bescheid wussten. Aus diesem Grund drohte ihm die Behörde an, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen, damit überprüft werden könne, wer den Wagen benutzte.

Der Eigentümer des Wagens fühlte sich von der seiner Meinung nach unangemessen Androhung ungerecht behandelt und unter Druck gesetzt. Für den Fall eines zukünftigen Verkehrsdeliktes fühlte er sich benachteiligt. Weiterhin erläuterte er, dass eine solche Fahrtenbuchführung angesichts der nur geringen Ordnungswidrigkeit übertrieben sei, und klagte daher vor Gericht gegen diese Anordnung. Allerdings ohne Erfolg – am 28. Juli 2008 entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gegen den Kläger (Az.: 9 A 1530/07).

Zwar räumten die Richter ein, dass eine derartige Anordnung bei einem solch geringen Verstoß unüblich sei. Trotzdem war die Entscheidung der Behörde nach Ansicht des Gerichts keineswegs ungerechtfertigt, da die reine Androhung nicht automatisch heißt, dass eine Fahrtenbuchführung später auch wirksam wird. Statt eines Eingriffes in das Recht des Klägers stellt eine derartige Verordnung eher eine Anregung für ihn dar, zukünftig achtsamer beim Verleih seines PKW zu sein.

Des Weiteren fürchtete der Kläger, dass die Androhung bei einem weiteren Verkehrsdelikt mögliche Verpflichtungen zur Führung eines Fahrtenbuches nach sich ziehen könnte. Dies hängt nach Ansicht des Gerichts allerdings von den konkreten Umständen des Falls ab. Nach der Rechtsprechung lässt sie sich zumindest nicht mehr mit der vorherigen Androhung begründen. Alles in allem war die Ordnungsbehörde dazu berechtigt die Führung eines Fahrtenbuches anzuordnen. Das Gericht verweigerte die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Solche Streitigkeiten rund ums Fahrtenbuch als Strafe fürs Schweigen sind nicht einmalig und enden meist zu Ungunsten des Autofahrers.

Die Abwrackprämie als Kaufanreiz sorgt in jeder Hinsicht für eine deutliche Belebung des Automarktes. Das gilt aber nicht nur für den Absatz der Autos, auch bei Werbung und Regelauslegung rund um die Abwrackürämie kommt es zu immer neuen Stilblüten. Konsequenz, erste Abmahnungen und verschärfte Bestimmungen sollen die unerwünschten Auswüchse wieder begradigen. So ein wenig erinnert die ganze Sache an den Zauberlehrling: “Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los” ;-)

Mitte Oktober 2008 hat der ADAC TruckService seine neueste Pannenstatistik veröffentlicht. Der Statistik zufolge sind Ausfälle bei der Elektronik immer häufiger die Ursache für eine LKW-Panne. Mit einem Anstieg von 21,8% auf 24,7% rangieren die Elektronik-Pannen nur noch ganz knapp hinter dem Pannen-Klassiker Nummer 1 – der Reifen-Panne. Deren Anteil ging von 31,2% auf 26,2% zurück. Auf Platz 3 im Pannen-Ranking liegt die Motor-Panne mit 19,9%. Gemäß dieser Pannenstatistik gehen also über 70% aller LKW Pannen auf die Ausfälle von Reifen, Elektronik und Motor zurück.

Quelle: Autoversicherung Online / ADAC

Halter von Geländewagen ohne Steuerprivileg

rbw. Sie hocken hoch droben, machen Sich auf dem Parkplatz so richtig breit , brauchen meist deutlich über 12 Liter Sprit und sie sind für manchen Fahrer eben auch ein Prestige-Objekt: Geländewagen. Für lange Zeit wurden diese Fahrzeuge, die in der Stadt keiner braucht, steuerlich privilegiert – bis sie durch Gesetz anderen Pkws gleichstellt wurden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof die neue Regelung bestätigt.

Besitzer von schweren Geländewagen können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht mehr mit leichterer Steuer rechnen. Der Halter eines Toyota Landcruiser scheiterte vor dem obersten deutschen Finanzgericht mit seiner Klage gegen die erhöhte Besteuerung seines Fahrzeugs. In einem Musterurteil wurde entschieden, dass das Fahrzeug als PKW besteuert wird und nicht wie früher als Lastwagen, wodurch der Halter jetzt deutlich höhere Steuern zahlen muss.

Große Steuer für großen Wagen

Konnten früher Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Lastwagen besteuert werden, hatte dies zur Folge, dass die meisten Geländewagen-Besitzer weniger Steuern für ihr Fahrzeug zahlen mussten als die Halter eines Kleinwagens. Diesen Zustand hatte der Gesetzgeber 2006 rückwirkend zum 1. Mai 2005 geändert und das Steuerschlupfloch für Geländewagenbesitzer damit geschlossen. Aus Sicht des Bundesfinanzhofs war diese rückwirkende Änderung verfassungsgemäß.

Auch der Toyota des Klägers wurde bis April 2005 als Lastwagen besteuert, da er mehr als 2,8 Tonnen wog. Der Halter musste dadurch nur 172 Euro Steuern zahlen. Seit dem 1. Mai besteuerte das Finanzamt das Fahrzeug als normales Auto und hebt die Steuern damit auf 1578 Euro an. Der Autobesitzer hatte geklagt … und unterlag.

Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Er möchte das Stauaufkommen, das viele Autofahrer Tag für Tag auf unseren Autobahnen erleben dürfen, spürbar verringern. Wie „Spiegel Online“ berichtet, hat Tiefensee gleich ein ganzes Bündel an Maßnahmen bzw. Ideen zusammengeschnürt, um sein Ziel zu erreichen.

Die Entlastung der Autobahnen bzw. die Vermeidung von Staus wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gleich aus mehreren Gründen angestrebt. Vor allem wirtschaftliche Gründe spielen eine wichtige Rolle: Jedes Jahr werden die Erträge der Wirtschaft um mehrere Milliarden Euro geschmälert, weil Mitarbeiter, Waren und Produkte nicht rechtzeitig an ihren Ziel- und Bestimmungsorten eintreffen. Außerdem weißt das Ministerium darauf hin, dass eine Verringerung des Stauaufkommens auch aus umweltpolitischer Sicht eine zu begrüßende Maßnahme ist. Schließlich werden jährlich mehrere Millionen Liter Kraftstoff unnützerweise in Staus verbrannt.

Ob der Verkehrsminister sein ehrgeiziges Ziel erreichen wird, ist jedoch fraglich. Das zuvor erwähnte Bündel an Maßnahmen wartet nicht mit einer revolutionären Lösung auf. Stattdessen schwebt dem Verkehrsminister vor, LKWs mit Hilfe von Überholverboten dauerhaft auf den rechten Fahrstreifen zu verbannen. Des Weiteren soll die LKW Maut auf ausgewählten Streckenabschnitten zu bestimmten Uhrzeiten spürbar erhöht werden.

Mit diesen Maßnahmen wird er jedoch nur den PKW Fahrern eine Freude machen, weil deren Verkehrsfluss weniger behindert wird. Doch für die LKWs würde sich durch das Überholverbot für LKW die Situation noch verschlimmern. Höhere Kosten und Lieferverzögerungen könnten dazu beitragen, die wirtschaftlichen Verluste sogar zu erhöhen. Ein massiver Ausbau zahlreicher Autobahnverbindungen ist zwar teuer, auf lange Sicht jedoch bestimmt die bessere Lösung.

Laster eiskalt verbannt

Frostige Nachrichten, nicht nur im Weblog von Autoversicherung Online. Bei Schnee und Eis sollen die Laster auf die rechte Spur verbannt werden.

So zumindest hört man es von der Verkehrsministerkonferenz der Länder in Brüssel, auf der Karl-Heinz Daehre, Verkehrsminister in Sachsen Anhalt und Vorsitzender des Gremiums, ähnlich wie Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee, fordert, dass Lastwagen bei extremen Wetterverhältnissen die Autobahnen nicht mehr blockieren sollen und sie deshalb nur noch die rechte Spur benutzen dürften.

Der ACE (Auto Club Europa) und vor allem der AvD (Automobilclub von Deutschland) sehen die Sache aber kritisch.

Ein Brummi-Fahrer fuhr seinen LKW mit Schlappen, die hinten offen und ohne Riemen an den Fersen geschustert waren. Das führte in erster Instanz zu einer Verurteilung des Mannes und damit zu einer Geldstrafe von 57,50 Euro. In einem weiteren Verfahren vor dem OLG Celle wurde die Entscheidung jedoch wieder aufgehoben (Aktenzeichen 322 Ss 46/07).

Der anfänglich verurteilte LKW-Fahrer kam also ungestraft davon, dennoch sollte sein Beispiel keine Schule machen. Autofahrer sind i.A. verpflichtet, angemessenes Schuhwerk zu tragen. Schuhe sind demnach nur geeignet, wenn man sie so am Fuß anbringen kann, dass sie sich nur durch eine absichtlich vorgenommene mechanische Veränderung vom Fuß lösen lassen, z. B. durch das Öffnen einer Schlaufe oder eines Klettverschlusses. Weitere Vorraussetzung ist ein Mindestmaß an festem Halt, um ein Rutschen zu verhindern.

Wenn die getragenen Schuhe nicht oder nur teilweise für die Fahrt geeignet sind, so muss man bei einem Unfall mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Wenn man beruflich fährt, zum Beispiel als Taxifahrer oder angestellter LKW-Fahrer sollte es ohnehin Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geben, die ein angemessenes Schuhwerk im Rahmen der Dienstkleidung vorschreiben. Anders als bei Berufskraftfahrern gibt es für den privaten Fahrer noch keine Vorschriften, im Fahrzeug feste Schuhe zu tragen. Hier zahlt die Versicherung in aller Regel, lediglich die Vollkaskoversicherung könnte u. U. die Leistung verweigern.

Older Posts »