Urteil: Beim Pkw – gleiche Steuer für gleiche Fahrzeuge
Jul 16th, 2008 by Wolfgang
Halter von Geländewagen ohne Steuerprivileg
rbw. Sie hocken hoch droben, machen Sich auf dem Parkplatz so richtig breit , brauchen meist deutlich über 12 Liter Sprit und sie sind für manchen Fahrer eben auch ein Prestige-Objekt: Geländewagen. Für lange Zeit wurden diese Fahrzeuge, die in der Stadt keiner braucht, steuerlich privilegiert – bis sie durch Gesetz anderen Pkws gleichstellt wurden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof die neue Regelung bestätigt.
Besitzer von schweren Geländewagen können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht mehr mit leichterer Steuer rechnen. Der Halter eines Toyota Landcruiser scheiterte vor dem obersten deutschen Finanzgericht mit seiner Klage gegen die erhöhte Besteuerung seines Fahrzeugs. In einem Musterurteil wurde entschieden, dass das Fahrzeug als PKW besteuert wird und nicht wie früher als Lastwagen, wodurch der Halter jetzt deutlich höhere Steuern zahlen muss.
Große Steuer für großen Wagen
Konnten früher Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Lastwagen besteuert werden, hatte dies zur Folge, dass die meisten Geländewagen-Besitzer weniger Steuern für ihr Fahrzeug zahlen mussten als die Halter eines Kleinwagens. Diesen Zustand hatte der Gesetzgeber 2006 rückwirkend zum 1. Mai 2005 geändert und das Steuerschlupfloch für Geländewagenbesitzer damit geschlossen. Aus Sicht des Bundesfinanzhofs war diese rückwirkende Änderung verfassungsgemäß.
Auch der Toyota des Klägers wurde bis April 2005 als Lastwagen besteuert, da er mehr als 2,8 Tonnen wog. Der Halter musste dadurch nur 172 Euro Steuern zahlen. Seit dem 1. Mai besteuerte das Finanzamt das Fahrzeug als normales Auto und hebt die Steuern damit auf 1578 Euro an. Der Autobesitzer hatte geklagt … und unterlag.